Die kurze Antwort
Die EN 16510 ist die neue europäische Normenreihe, nach der Kaminöfen, Kamineinsätze, Herde und Pelletöfen geprüft und CE-gekennzeichnet werden. Sie löst die jahrzehntealten Einzelnormen ab – und das ist seit Kurzem keine Zukunftsmusik mehr: Seit dem 9. November 2025 dürfen neue Geräte nur noch mit einer Leistungserklärung nach EN 16510 in den Verkehr gebracht werden. Für Sie als Ofenbesitzer ändert sich dadurch übrigens: nichts. Für Käufer heißt es vor allem, die neuen Normbezeichnungen auf Datenblatt und Typenschild richtig einzuordnen. Genau das machen wir in diesem Beitrag.
Was die EN 16510 ist – und was sie ersetzt
Jahrzehntelang hatte in Europa jede Geräteart ihre eigene Prüfnorm, teils ergänzt um nationale Sonderregeln. Die EN-16510-Reihe räumt auf: Ein gemeinsamer Grundlagenteil (EN 16510-1) legt Anforderungen, Prüfaufbau und Messverfahren fest, produktspezifische Teile regeln die Besonderheiten der einzelnen Gerätearten:
| Geräteart | Alte Norm | Neu |
|---|---|---|
| Kaminofen / Raumheizer | EN 13240 | EN 16510-2-1 |
| Kamineinsatz / Heizeinsatz | EN 13229 | EN 16510-2-2 |
| Herd / Küchenherd | EN 12815 | EN 16510-2-3 |
| Heizkessel-Ofen | EN 12809 | EN 16510-2-4 |
| Pelletofen | EN 14785 | EN 16510-2-6 |
Der große Fortschritt steckt im Grundlagenteil: europaweit einheitliche Prüf- und Messverfahren für Sicherheit, Wirkungsgrad und Emissionen. Ein Ofen wird damit überall in der EU nach denselben Regeln getestet – aufwendige Mehrfachprüfungen für einzelne Länder entfallen zunehmend.
Der Zeitplan: Wo wir gerade stehen
Die Umstellung läuft nach einem festen europäischen Fahrplan – und der entscheidende Stichtag liegt bereits hinter uns:
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 9. November 2023 | Die EN-16510-Reihe wird im EU-Amtsblatt als harmonisierte Norm gelistet – Hersteller dürfen nach neuer Norm deklarieren |
| bis 9. November 2025 | Koexistenzphase: alte und neue Norm gelten parallel, beide Deklarationen sind zulässig |
| seit 9. November 2025 | Neu in Verkehr gebrachte Geräte brauchen die Leistungserklärung nach EN 16510 |
| bis 9. November 2027 | Übergangserleichterung für Hersteller: Per „Assessment of Performance“-Report dürfen historische Prüfdaten übergangsweise weiterverwendet werden |
Wichtig fürs Verständnis: „In Verkehr bringen“ meint den Moment, in dem der Hersteller ein Gerät erstmals in den Handel gibt. Ware, die vor dem Stichtag regulär in den Handel kam, darf selbstverständlich weiterverkauft und betrieben werden – ein Datenblatt mit „EN 13240“ macht einen Ofen also weder illegal noch schlechter.
Warum manche Datenblätter noch „alt“ aussehen
Hinter den Kulissen ist die Umstellung ein Kraftakt: Die Zahl der für diese Prüfungen benannten Stellen ist im Zuge der Harmonisierung von 46 auf 22 gesunken, entsprechend voll sind die Prüfstände. Genau dafür gibt es die Übergangslösung bis 2027: Hersteller dürfen vorhandene Prüfergebnisse ihrer bewährten Modelle übergangsweise weiterverwenden, während die vollständige Neuprüfung nach EN 16510 nachgezogen wird. Wundern Sie sich also nicht, wenn Unterlagen desselben Ofens eine Zeit lang beide Normwelten zitieren – das ist kein Fehler, sondern gelebter Übergang.
Was sich für Käufer ändert – und was nicht
Für Sie als Käufer ist die Umstellung vor allem eine Frage des Papierkrams. Auf Leistungserklärung, Typenschild und Datenblatt neuer Geräte steht künftig EN 16510 mit dem passenden Teil – beim Kaminofen also EN 16510-2-1 statt EN 13240. Die Kennzahlen dahinter bleiben dieselben: Nennwärmeleistung, Wirkungsgrad, Emissionswerte. Ein nach neuer Norm geprüfter Ofen ist nicht automatisch besser als einer mit alter Prüfung – er wurde nur nach dem neuen, einheitlichen Verfahren gemessen. Entscheidend bleibt, dass die Werte stimmen und zum Aufstellraum passen.
Was sich für Ofenbesitzer ändert: nichts
Wer bereits einen Ofen betreibt, muss nichts veranlassen. Bestandsgeräte werden nicht neu geprüft, bereits erteilte Prüfungen nach den Vorgängernormen bleiben gültig, und der Schornsteinfeger wird wegen der EN 16510 niemanden besuchen. Die Pflichten für Altgeräte kommen aus einer ganz anderen Richtung – der deutschen 1. BImSchV mit ihren Grenzwerten und abgelaufenen Übergangsfristen.
Drei Regelwerke, drei Aufgaben
Weil die Begriffe gern durcheinandergeraten, hier die Arbeitsteilung: Die EN 16510 regelt, wie ein Ofen geprüft wird – sie ist die europäische Messlatte für Sicherheit, Wirkungsgrad und Emissionen auf dem Prüfstand. Die EU-Ecodesign-Verordnung legt fest, welche Effizienz- und Emissionswerte neue Geräte mindestens erreichen müssen. Und die deutsche 1. BImSchV bestimmt, welche Werte eine Feuerstätte im Betrieb bei Ihnen zu Hause einhalten muss – auch eine alte. Alle drei greifen ineinander, beantworten aber unterschiedliche Fragen.
Häufige Fragen
Darf ein Ofen mit „EN 13240“ auf dem Typenschild noch verkauft werden?
Ja, wenn er vor dem Stichtag regulär in den Handel gekommen ist – Lagerware darf abverkauft werden. Auch die Übergangsregelung für Hersteller führt dazu, dass beide Normwelten noch eine Weile nebeneinander existieren.
Ist ein nach EN 16510 geprüfter Ofen besser?
Nicht automatisch. Die Norm ändert das Prüfverfahren, nicht die Qualität des Ofens. Vergleichen Sie wie bisher Wirkungsgrad, Emissionswerte und Nennleistung – die stehen in beiden Normwelten in der Leistungserklärung.
Muss mein vorhandener Ofen neu geprüft werden?
Nein. Bestandsgeräte sind von der Normumstellung nicht betroffen; ihre Prüfungen bleiben gültig. Relevant für Altgeräte ist allein die 1. BImSchV.
Was bedeutet die Nummer hinter der Norm, z. B. 2-1?
Sie bezeichnet den produktspezifischen Teil der Normenreihe: 2-1 steht für Kaminöfen, 2-2 für Kamineinsätze, 2-3 für Herde, 2-4 für Heizkessel-Öfen und 2-6 für Pelletöfen. Der Teil 1 enthält die gemeinsamen Grundlagen und Prüfverfahren.
Warum dauert die Umstellung bei manchen Herstellern so lange?
Weil jedes Modell komplett neu geprüft werden muss und die Prüfkapazitäten knapp sind – die Zahl der benannten Prüfstellen hat sich fast halbiert. Dafür gibt es die Übergangserleichterung bis November 2027.
Wo finde ich die Norm-Angabe bei einem konkreten Ofen?
In der Leistungserklärung (DoP) des Herstellers, auf dem Typenschild und meist auch im Datenblatt. Im Zweifel fragen Sie uns – wir haben die Unterlagen unserer Marken griffbereit.
Ihr nächster Schritt
Für den Ofenkauf heißt das alles vor allem: Lassen Sie sich von neuen Normkürzeln nicht verunsichern. Alle aktuellen Modelle in unserem Ofenshop erfüllen die geltenden Anforderungen – egal ob ihre Prüfung noch nach alter oder schon nach neuer Norm lief. Wenn Sie tiefer einsteigen wollen: Die wichtigsten Fachbegriffe von Leistungserklärung bis Typenschild erklärt unser Kaminofen-Lexikon, und was für Altgeräte gilt, steht in unserem Beitrag zur 1. BImSchV. Bei allem dazwischen: anrufen – Normen lesen ist unser Job, nicht Ihrer.
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