1. und 2. Stufe der 1. BImSchV: Grenzwerte und Infos

Kaminofen, Pelletofen
Kaminofen, Pelletofen | Bild: maho fotolia.com

Die BImSchV ist die Bundesimmissionsschutzverordnung für Deutschland. Sie enthält unter anderem Grenzwerte für Emissionen, um die europäisch festgelegten Richtlinien zur Luftreinhaltung einzuhalten bzw. zu erreichen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Grenzwerte der 1. BImSchV (Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlangen, Stufe 1 und 2) und für welche Feuerstätten (Baujahr/Art) welche Regelung gilt.

Hinweis
Ende 2020 (am 31.12.2020) endet die Schonfrist für Öfen der Baujahre 1985 bis 1994.

Stufe 1 und 2 der 1. BImSchV im Überblick

Eine vorhandene Feuerstätte kann ohne Einschränkungen weiter betrieben werden, wenn eines oder mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllt sind.

  • Errichtung der Feuerstätte vor dem 01.01.1950
  • Wohnung wird ausschließlich mit Einzelraumfeuerungsanlagen beheizt
  • Feuerstätte ist ein Grundofen (individuell gefertigte Einzelraumfeuerstätte als Wärmespeicherofen)
  • Feuerstätte ist ein Badeofen
  • Feuerstätte ist ein nicht gewerblich genutzter Herd oder Backofen

Feuerstätten, welche keine der oben genannten Kriterien erfüllen, unterliegen den Grenzwerten für CO- und Staubemission und Mindestwirkungsgrad, festgelegt durch die 2-stufige BImSchV.

Quellen: Bundesgesetzblatt / Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

  Stufe 1: Errichtung …… ab dem 22. März 2010 |Stufe 2: Errichtung …… nach dem 31. Dezember 2014 |Errichtung ab dem 22. März 2010
FeuerstättenartTechnische RegelnCO(g/m³)Staub
(mg/m
³) |
CO(g/m³)Staub
(mg/m
³) |
Mindest-Wirkungs-
grad (%)
Raumheizer mit Flachfeuerung (Zeitbrand)DIN EN 13240 (Ausgabe Oktober 2005)2751,254073
Raumheizer mit Füllfeuerung (Dauerbrand)DIN EN 13240 (Ausgabe Oktober 2005)2,5751,254070
SpeichereinzelfeuerstättenDIN EN 15250/A1 (Ausgabe Juni 2007)2751,254075
Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise)DIN EN 13229 (Ausgabe Oktober 2005)2751,254075
Kachelofeneinsätze mit FlachfeuerungDIN EN 13229/A1 (Ausgabe Oktober 2005)2751,254080
Kachelofeneinsätze mit FüllfeuerungDIN EN 13229/A1 (Ausgabe Oktober 2005)2,5751,254080
HerdeDIN EN 12815 (Ausgabe September 2005)3751,54070
HeizungsherdeDIN EN 12815 (Ausgabe September 2005)3,5751,54075
Pelletöfen ohne WassertascheDIN EN 14785 (Ausgabe September 2006)0,4500,253085
Pelletöfen mit WassertascheDIN EN 14785 (Ausgabe September 2006)0,4300,252090
* 1 g = 1000 mg (Milligramm)

Informationen zu Grund- und Kachelofen sowie weitere Erklärungen zur 1. BImSchV finden Sie unter BImSchV – Erklärung.

Neuanlagen

Für Anlagen, die nach dem 01.02.2010 erworben wurden, gilt im Hinblick auf die Emissionswerte die 1. BImSch-Verordnung in 2 Stufen.

Die erste Stufe galt ab dem Inkrafttreten der BImSchV am 22.03.2010, die zweite Stufe ab dem 01.01.2015.

Hinweis
Geräte, die die erste Stufe der BImSchV erfüllten und bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe, also bis einschließlich 31.12.2014, installiert wurden, haben lebenslangen Bestandsschutz.

Die Beratung durch den Schornsteinfeger muss bei Neugeräten innerhalb eines Jahres nach Errichtung der Feuerstätte erfolgen.

Energielabel für Öfen

Energielabel für wasserführenden Kaminofen
Energielabel für wasserführenden Kaminofen

Um Käufern die Kaufentscheidung zu erleichtern, wurde ein Energielabel für Einzelraumfeuerstätten eingeführt. Ab 2018 müssen Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerstätten bis zu 50 kW grundsätzlich mit diesem Energielabel versehen sein. Auf dem Label wird unter anderem die Effizienzklasse sowie die Leistung (in kW) angezeigt. Insofern es sich bei dem Gerät um einen wasserführenden Ofen handelt, findet nochmals eine Unterteilung statt. Das hier im Beispiel links angegebene Energielabel zeichnet einen wasserführenden Kaminofen aus. Wie Sie sehen, existieren zwei Leistungsangaben. Die obere bezieht sich auf die Raumheizleistung (Luftwärmeleistung), die untere teilt Ihnen mit, wie viel der Gesamtleistung an kW an den wasserführenden Heizkreislauf abgegeben werden kann (Wasserwärmeleistung). Die Energieeffizienz wird wie bei allen anderen technischen Geräten auch durch das gewohnte Farbspektrum angezeigt, wobei Grün A++ die höchste Wertung erzielt.

Altgeräte

Altanlagen, die bereits vor Einführung der BImSchV in Betrieb genommen wurden, können unbefristet weiter betrieben werden, wenn die Abgas-Grenzwerte und die Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) eingehalten werden. Viele ältere Prüfbescheinigungen enthielten noch keine Staubwerte. In solchen Fällen reicht der Nachweis eines CO-Wertes von max. 1,35 g/m² aus.

Der Nachweis über die geforderten Werte musste durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort erbracht werden. In jedem Fall musste der Nachweis bis zum 31.12.2014 vorgelegt werden.

War die Erbringung des Nachweises nicht möglich, stehen dem Betreiber drei Optionen offen:

  1. Nachrüstung der Anlage mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik (Katalysator, Filter)
  2. Austausch der alten durch eine neue emissionsarme Feuerstätte
  3. befristeter Weiterbetrieb der Feuerstätte in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahr der Typenprüfung
Tipp

Ob Ihre Feuerstätte die Grenzwerte, laut Hersteller, einhält, können Sie in der Datenbank des Zentralverbands für Sanitär, Heizung, Klima nachprüfen. Geben Sie dazu im Feld „Filter“ den Typ ein, den Sie an Ihrem Gerät auf dem Typenschild ablesen.

Nachrüstung / Außerbetriebnahme

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

Datum auf dem TypenschildAußerbetriebnahme oder
Nachrüstung bis spätestens
bis einschl. 31.12.1974
bzw. Datum nicht mehr feststellbar
31.12.2014
1975 - 198431.12.2017
1985 - 199431.12.2020
ab 1995 bis 201031.12.2024

Das bedeutet: Für betroffene Feuerstätten mit Baujahr 1975 bis 1984 (laut Typenschild) endete die Schonfrist 2017 – 31.12.2017. Bis zu diesem Datum musste eine Nachrüstung oder eine Außerbetriebnahme erfolgen.

Um diese verpflichtenden Fristen zu verdeutlichen und das Thema für jeden greifbar zu machen, hat die HKI in Kooperation mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Ende Oktober 2017 die Feuerstättenampel veröffentlicht. Dieses Merkblatt finden Sie hier. Die Feuerstättenampel folgt den Farben der Verkehrsampel: Grün steht für freie Fahrt = Ofen darf betrieben werden. In den gelben Feldern sind die Öfen zu finden, denen Stilllegung oder Nachrüstung ab einer bestimmten Frist droht (siehe oben genannte Tabelle). In den roten Feldern stehen die Öfen, deren Frist abgelaufen ist. Diese dürfen entweder nicht mehr betrieben werden oder nur unter bestimmten Voraussetzungen als Heizung dienen. (ergänzt am 24.10.2017)

Die BImSchV gilt grundsätzlich bundesweit. Abweichend davon gelten in folgenden Städten mittlerweile anderweitige Verordnungen, welche die Anforderungen der BImSchV im Detail noch übertreffen.

Zuwiderhandlungen

Haben Sie nach dem Stichtag noch immer eine Feuerstätte in Betrieb, die die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhält, müssen Sie Bußgelder für die Nichteinhaltung zahlen. Bußgelder gibt es unter anderem für den Betrieb einer nicht mehr zugelassenen Feuerstätte sowie verschiedene Bußgelder für die Nichteinhaltung der Mindestgrenzwerte. Ist anzunehmen, dass Personen oder Sachen aufgrund des Betriebs Schaden nehmen, kann das Bußgeld schnell im vierstelligen Bereich liegen. Einen Überblick über aktuelle Bußgelder finden Sie zum Beispiel hier.

Ahndungen wie Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grenzwerte und weitere Maßnahmen kann jede Gemeinde im Rahmen des BImSchG festlegen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Städte die Grenzwerte verschärfen.

Hinweis
Bei Umzug bzw. Anschluss der Feuerstelle an einem anderen Ort gilt kein Bestandsschutz mehr für Altgeräte.

Eine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister kann nur erfolgen, wenn die aktuellen Grenzwerte der BImSchV oder der Verordnungen der o.g. Städte eingehalten werden. Dies gilt auch für gebraucht gekaufte Öfen und Herde.

Zur Info: Wird in dem oben genannten Zusammenhang von der BImSchV gesprochen, handelt es sich um die 1. BImSchV (Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlangen). Lesen Sie diesbezüglich in anderen Beiträgen von der 2. BImSchV, ist davon auszugehen, dass mit diesem Begriff die 2. Stufe der 1. BImSchV gemeint ist.

19 Kommentare zu 1. und 2. Stufe der 1. BImSchV: Grenzwerte und Infos

  1. Hallo und vielen Dank für Ihre Nachfrage!
    Die 1. BImSchV gibt es seit 1974. Eine Neufassung erfolgte im Januar 2010, die am 22. März 2010 in Kraft trat. In erster Linie sind Immissionen bzw. der Schutz vor schädlichen Immissionen Gegenstand des Bundesumweltamtes. Dies schließt neben dem Ausstoßen von Schadstoffen zum Beispiel auch Lärmbelästigung ein. Zuständig zur Einhaltung sind Bund und Länder. Die Prüfung einer Feuerstätte, die 1. BImSchV betreffend, obliegt Ihrem Bezirksschornsteinfeger.

  2. Hallo und vielen Dank für Ihre Nachfrage!
    Beim Badeofen, unabhängig davon, ob Kohle oder Holz verfeuert werden, sind die Regelungen ähnlich einem nicht gewerblichen Herd oder Backofen. Sie können in der Regel weiter betrieben werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie je nach technischem Stand eine erhöhte Schadstoffmenge produzieren. Die Außerbetriebnahme bzw. Nachrüstung von Altgeräten wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

  3. Guten Abend und danke für Ihre Antwort.

    ich kann Ihrer Antwort aber nicht eindeutig entnehmen, ob ich einen neuen Badeofen noch aufstellen, bzw auch in Betrieb nehmen darf….
    Ich überlege ja eine Anschaffung von einem Neugerät….

    schönen Gruß Alfred Eder
    entschuldigen Sie das Nachfragen, aber ich hätte den Badeofen gerne, da mir die Lösung gut gefällt, aber nur wenn es auch erlaubt ist.

    • Per definitionem sind private Badeöfen für Festbrennstoffe nicht von der 1. BImschV betroffen. Generell können Sie einen Badeofen in Betrieb nehmen, insofern Sie weitere Aspekte wie Hausordnung, Verordnungen Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde bereits berücksichtigt haben. Empfehlenswert ist es, einen neuen Badeofen innerhalb der EU bzw. innerhalb der Staaten zu erwerben, die die EU-Richtlinien für Luftreinhaltung verfolgen. Eine genaue Auskunft zu Ihrem gewählten Modell kann Ihnen insbesondere der Hersteller geben. In letzter Instanz ist es jedoch Ihr Kaminkehrer, der die Feuerstätte abnehmen wird. Unabhängig von der Art der Feuerstätte ist anzuraten: Bevor Sie Ihren neuen Ofen bestellen, lassen Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger beraten. Denn er wird entscheiden, ob der gewünschte Ofen hinsichtlich Brandschutz, Förderdruck etc. auch seinen Aufgaben gerecht werden kann.

      Vielen Dank für Ihre Nachfrage – und fragen Sie gern weiter!

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!

      Die Einheit Kubikmeter bezieht sich auf die Größe Abgas. Der CO-Gehalt wie auch der Staubgehalt werden im Abgas gemessen. Ein zu hoher CO-Gehalt deutet auf eine unsaubere Verbrennung hin.

  4. Hallo, auf was muss ich achten wenn ich mir heute einen neuen Kaminofen kaufen möchte welche Werte muss er haben danke für die Antwort.

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
      Kaminöfen im EU-weiten Raum, die nach 2015 produziert worden sind, müssen den aktuellen EU-Richtlinien und somit auch der 1. und 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. In dieser Hinsicht ist die BImSchV vor allem für die Hersteller maßgebend. Ihnen als Neukunden sollten daher nur noch Öfen mit zeitgemäßer Verbrennungs- bzw. Brennraumtechnik angeboten werden. Im Zweifel achten Sie auf Hinweise wie „entspricht der 1. und 2. Stufe der 1. BImSchV“. Möchten Sie einen besonders effizienten Ofen erwerben, kann Ihnen das Energielabel Sie bei Ihrer Wahl unterstützen. Seit 2018 ist dieses Label Pflicht. Sie lesen es ähnlich wie bei einem elektronischen Gerät, siehe dazu auch Abschnitt: Energielabel. Ebenso ist der Wirkungsgrad eine Größe, nach der Öfen in ihrer Effizienz verglichen werden können. Grob gesprochen, ergibt er sich aus dem Verhältnis von (durch Brennmaterial) eingebrachter zu erzeugter Energie (tatsächliche Wärme für den Raum). Je höher der Wirkungsgrad, umso effizienter ist der Ofen. Grundsätzlich sollten Sie bei der Neuanschaffung auf die angemessene Raumgröße achten. Hier gilt die Faustregel: 1 qm pro 0,1 kW. Bei 60 qm wären das etwa 6 kW. Möchten Sie einen Ofen erwerben, der Ihre Heizung unterstützen soll, empfiehlt sich ein wasserführender Ofen. Einer der wichtigsten Werte ist jedoch ein sachgemäßer Förderdruck. Achten Sie daher von Beginn an auf die baulichen Gegebenheiten Ihres Schornsteins und sprechen Sie bereits bei der Planung Ihres neuen Ofens mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger.

  5. Hallo habe einen qualitativ hochwertigen Kaminofen von dk Flame der seit 10 Jahren (ohne Anschluss an ein Kamin) stand der ist bis jetzt unbefeuert das Datenblatt entspricht Stufe 1 den Hersteller gibt es nicht mehr din 13240 2001 +A2 2004 bekommt man für den Ofen eine Abnahme ? Oder muss er Dekoration bleiben ?

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
      Verschiedene Faktoren spielen hier eine Rolle: 1. Baujahr des Ofens, 2. Grenzwerte, 3. Zustand.
      Baujahr: Das Baujahr finden Sie auf dem Typenschild an Ihrem Ofen und in den Kaufunterlagen. Orientieren können Sie sich an der „Ofen-Ampel“, das Merkblatt und eine kurze Beschreibung dazu finden Sie im Abschnitt Nachrüstung / Außerbetriebnahme

      Ihrer Aussage zufolge scheint der Ofen Baujahr 2000 und später zu sein. Insofern wäre die Schonfrist 2020 bzw. 2024 erreicht.

      Grenzwerte: Die Angabe der Grenzwerte vieler Ofen-Typen ist über die Datenbank des HKI (siehe Abschnitt Altgeräte) frei zugänglich. Insofern die DK-Flame-Produkte dort gelistet sind, lassen sich diese leicht ermitteln.

      Mit „das Datenblatt entspricht Stufe 1“ weisen Sie darauf hin, dass Ihr Ofen die Grenzwerte der Stufe 1 einhält? Die zweite Stufe also nicht?
      Somit müssten Sie bis zum Fristende (2020 bzw. 2024) das Gerät nachrüsten oder außer Betrieb nehmen. Grund: Die Errichtung Ihrer Feuerstätte würde nach 2015 erfolgen. Bis zum 31.12.2014 galt die 1. Stufe der 1. BImSchV. Ab 2015 errichtete Öfen müssen die Grenzwerte der Stufe 2 einhalten.

      Bis zum Ende der Übergangsfrist (2020 bzw. 2024, je nach Baujahr) könnten Sie daher den Ofen betreiben. Bezüglich einer Inbetriebnahme, für Informationen über die Nachrüstung und zur Prüfung des Zustandes Ihres Gerätes wenden Sie sich an Ihren Schornsteinfeger. Er wird Ihnen Weiteres mitteilen.
      Viel Erfolg!

  6. Guten Tag, wenn ich einen Ofen kaufe, welcher 11.2008 produziert wurde, dieser aber sowohl den CO Gehlat von 0,08% und einen Wirkungsgrad von 74,6 % verspricht, kann ich diesen dann anschließen und auch unbegrenzt betreiben?
    Die Norm ist 15a-B-VG

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
      Insofern die Grenzwerte, die in den entsprechenden Normen festgelegt wurden, eingehalten werden, kann jede zugelassene Einzelraumfeuerstätte betrieben werden.
      In Ihrem Beispiel werden die Grenzwerte für den CO-Gehalt eingehalten, der Wirkungsgrad jedoch nicht. Dieser beträgt laut 15a-B-VG mindestens 80%.
      In letzter Instanz ist es Ihr Kaminkehrer, der über die Inbetriebnahme entscheidet und Ihnen ggf. weitere Ratschläge geben kann.

  7. Ich habe vor, mir im Ausland,Polen,einen Kachelofen zu kaufen. Der Anschluß erfolgt an einen bestehenden Schornstein aus den 30,er Jahren. Der Schornsteinfeger besteht auf ein Typschild am Ofen, wo drauf stehen soll: BImSchV 2. Stufe.
    Der Ofen hat Label A, und 0,15g/m3 Abgasluft.
    Kann ich diesen Kachelofen mit einer Leistung von 5,7 KW trotzdem in Betrieb nehmen???
    Auch wenn der Schornsteinfeger auf ein deutsches Typschild besteht, auch in Englisch gäbe es keine Zulassung.
    Ist dies so???

    • Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
      Sie benötigen einen Ofen, der die 2. Stufe der 1. BImSchv nachweislich erfüllt. Für den Nachweis steht das von Ihrem Schornsteinfeger geforderte Typenschild mit der entsprechenden Kennzeichnung. Sie können sich auch an den Hersteller wenden. Auch er kennt die Verordnungen und kann Ihnen mehr über die Zulassung bezüglich seiner Öfen mitteilen.

  8. Guten Tag,
    die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) 2. Stufe greift ab 2024.
    Ich möchte gerne wissen, ob ich meine Feuerstätte danach noch betreiben darf.
    Leider finde ich für meinen Ofen keine Angaben über Staub- (g/m3) und CO-Ausstoß (g/m3).
    Hersteller: Palazzetti, Typ: Olivia Idro Top, wasserführend, Feuerleistung: 12 kW, Wasserwärmeleistung: 6,5 kW, Gesamt-Nennwärmeleistung: 10,5 kW.
    Auf dem Typenschild befindet sich eine Nummer vom TÜV Süddeutschland (P-BAY 09-0012) die ich leider nicht zuordnen kann.
    Da mein Haus und das Brauchwasser ausschließlich mit der Einzelraumfeuerungsanlage beheizt wird zeigt der Betriebsstundenzähler nach ca. 15 Jahren mittlerweile knapp 19.500 Stunden an. Es wäre schade, wenn ich den schönen Ofen nach 2024 nicht mehr betreiben könnte.
    Viele Grüße
    Michael Goering

    • Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
      Eine Liste mit Daten zu Palazzetti-Modellen finden Sie in der Datenbank vom Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (Mehr über die Datenbank in unserem Beitrag) Außerdem verfügt die Herstellerseite selbst über eine Technische-Datenbank für Kunden. Näheres erfahren Sie in unserer E-Mail an Sie. Auf diesen Wegen sollten Sie die fehlenden Daten erhalten und können Sie mit denen aus unserer Tabelle vergleichen. Haben Sie weitere Fragen, schreiben Sie uns gern wieder an!

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