Gartenhaus mit Carport

Anlehn-Carport
Anlehn-Carport

Im Garten oder vor Ihrem Haus steht Ihr Auto ungeschützt? Es ist den Launen der Natur ausgesetzt?  Dann wird es höchste Zeit für eine Unterbringung. Eine Garage ist den meisten PKW-Besitzern aus Gründen des Aufwands nicht geheuer, aber ein Carport mit genug Platz und Baumaterial sollte möglich sein. Wie, wo und warum Sie einen Carport aufstellen sollten, das erfahren Sie in diesem Beitrag!

Carport mit Abstellraum

Ein Garten, in dem Sie viele Tage und Abende verbringen, hat in der Regel eine Unterbringung wie ein Gartenhaus. Dieses können Sie auf vielfältige Weise nutzen, wie zum Beispiel als Geräteschuppen. Ein Geräteschuppen ist, auf die Funktion heruntergebrochen, nichts weiter als ein trockener und sicherer Abstellraum. Was liegt näher, als diesen auch als Carportanbaumöglichkeit zu nutzen? Wechselreifen, Autowerkzeug oder Motoröl finden darin neben Ihren Gartengeräten ausreichend Platz. Wenn Sie nun Ihren Carport an das Gartenhaus anbauen, sparen Sie einige Meter Raum und haben zudem eine schützende Wand. Denn eine Außenwand des Gartenhauses wird die Ihres neuen Carports sein.

Gartenhaus mit Carport

Der Vorteil an einem Gartenhaus mit Carport bzw. einem sogenannten Anlehncarport liegt nicht nur in der Platz-, sondern auch in der Materialersparnis. Denn, wie bereits angemerkt, haben Sie schon von Beginn an eine Wand durch das Gartenhaus dazugewonnen. Das heißt: Zwei Pfosten und mögliche Querbalken sind bereits eingespart.

Grob gesprochen besteht ein Carport, neben Schrauben und Winkeln, aus:

  • mindestens vier Pfosten, empfehlenswert sind sechs, sowie entsprechend viele
  • Querbalken
  • Sparren
  • Kopfbänder für die Verstrebungen.

Bei einem Anlehncarport können Sie mit zwei Pfosten, einen Querbalken, vier Kopfbändern sowie entsprechend viele Sparren weniger rechnen.

Wie eine solche Konstruktion aussieht, sehen Sie zum Beispiel anhand der folgenden Skizze. Sie gehört zu einem Carport aus Aluminium und mit HKP-Dach:

Alu-Anlehncarport
Skizze eines Alucarports als Anbau von Palram

Ebenso könnte das Gartenhaus oder ein Geräteraum die Last des Carportdaches mittragen, wie es im folgenden Beispiel der Fall ist:

Gartenhaus mit Carport
Gartenhaus/Gerätehaus mit Carport von Karibu

Hier wurde das Carportdach anliegend am Dach des Gerätehauses befestigt, was der luftigen Autoherberge eine zusätzliche Stabilität gibt. Es handelt sich hierbei um eines der zahlreichen Bausätze. Sollten Sie diese Konstruktion selbst wagen, sparen Sie schon einmal vier Pfosten.

Hinweis: Diese Konstruktion gelingt Ihnen am einfachsten, wenn Ihr Gartenhaus bzw. Ihre Nebenanlage mit einem Flachdach versehen ist. Sollten Sie ein Gartenhaus mit Spitzdach, Satteldach oder Walmdach besitzen, müssten Sie eine Grundstütze mit Plattform bauen, auf dem sich der aufliegende Teil des Carportdaches befinden soll.

Eine Alternative: zwei Gartenhäuser und ein Carport

Stehen in Ihrem Hof oder auch in Ihrem Garten zwei Gartenhäuser oder Lauben gut 3 m auseinander und sind etwa gleich hoch, dann sollten Sie den Freiraum überdachen – und schon haben Sie einen Carport! Sie müssen also zwei Gebäude haben, die auf gleicher Ebene stehen. Daher ist es von Vorteil, wenn beide Häuschen sich an einer Wand befinden würden. So ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie auch auf einer Geraden erbaut wurden. Idealerweise weisen beide Gebäude eine Länge von ca. 5 m auf. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mit einem enstprechenden Dachüberstand der Ungleichheit entgegenwirken.

Carport Baugenehmigung

Der Carport fällt im baurechtlichen Sinne unter Nebenanlagen, ebenso wie das Gartenhaus oder das Gewächshaus. Allerdings zählt der Carport zu den Garagen, die wiederum gesondert behandelt werden. Für diese Nebenanlagen gibt es je nach Größe und Bundesland die Möglichkeit, dass sie genehmigungsfrei gebaut werden könnten. Dazu können Sie das zuständige Bauamt befragen. Die Bauordung einer jeden Gemeinde hat als Rahmen der Landesbauordnung (LBO) des zuständigen Bundeslandes zu folgen, kann aber auch von diesen abweichen. Das Erkundigen beim Bauamt Ihrer Gemeinde ist daher immer empfehlenswert.

Schauen Sie zudem in die Bundes-Kleingartenregelung und befragen Sie, insofern Sie einen Schrebergarten gepachtet haben, auch Ihren Kleingartenverein, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Und zu guter Letzt sollten auch Ihre Nachbarn von dem geplanten Carport erfahren. Nicht wenige Nachbarstreitigkeiten entstehen durch solche plötzlich vorhandenen Nebenbauten. Mehr zum Bau und der Genehmigung für Nebenanlagen finden Sie auch im Beitrag Baugenehmigung. Zu Nachbarstreitigkeiten oder wie Sie ihnen entgehen können, finden Sie mehr in den Nachbarrechten der einzelnen Bundesländer.

Die einzelnen Regelungen im Überblick

Diese Regelungen gelten nur für den Innenbereich, also für das Grundstück, das Ihnen auch tatsächlich gehört. Sie können sich jederzeit ändern, daher ist keine Gewähr möglich. Sie können sich jedoch an diesen Daten insofern orientieren, ob grundsätzlich eine Carport-Baugenehmigung  vorliegen muss, wie dies in Bayern der Fall ist, oder sich gegebenenfalls nur die Quadratmeter alle paar Jahre einmal ändern können.

  • Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen: Carportbau ist bis 40 m2 genehmigungsfrei.
  • Bayern: Hier ist grundsätzlich eine Baugenehmigung bzw. Bauantrag erforderlich.
  • Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: Carportbau ist bis zu 30 m2 genehmigungsfrei.
  • Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt: eine Carport-Baugenehmigung kann vermieden werden, wenn der Carport die Maße von 50 m2 nicht überschreitet.
  • Hamburg: Ein Carportbau mit Standardmaßen ist genehmigungsfrei, jedoch müssen Sie eine Bauanzeige beantragen.
  • Nordrhein-Westfalen: Carport in Standardmaßen sind genehmigunsgfrei. Das Bauordnungsamt von NRW besteht jedoch darauf, dass der Eingang an öffentlichen Straßen bzw. Zufahrten liegt und dieser mindestens 3 m von der Grenze entfernt ist. Es ist empfehlenswert, für den Carport-Bau in diesem Bundesland eine Bauanzeige zu beantragen.
  • Saarland: Ein Carportbau- oder Anbau ist bis zu einer Größe von 36 m2 genehmigungsfrei.
  • Schleswig-Holstein: Eine Carport-Baugenehmigung kann vermieden werden, wenn der Carport nicht länger als 9 m und nicht höher als 3 m ist.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie den zulässigen Grenzabstand zu öffentlichen Wegen oder zu den Nachbarn nicht unterschreiten. Zulässig sind in der Regel mindestens 3 m. Außerdem sollte Ihre Nebenanlage die Maximalhöhe von 3 m einhalten. Sonst nützt Ihnen auch ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nichts, und der Ärger mit den Behörden oder Nachbarn ist hausgemacht.

Weitere Vorschriften beachten

Die oben genannten Regelungen sind für Anbau und freistehenden Carport-Bau bzw. Einzelcarport gleichermaßen bindend. Bei einem Anbau, besonders wenn er zu einem Wohngebäude zählt, muss jedoch zusätzlich den entsprechenden Brandschutzvorschriften Folge geleistet werden. Außerdem haben auch genehmigungsfreie Bauten weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel die lokalen Umweltregelungen.

Maximalangaben betreffen die Gesamtmaße aller Nebenanlagen je Grundstück

Die gesetzlichen Angaben betreffen alle Nebenanlagen pro Grundstück. Wenn Sie also bereits eine Nebenanlage errichtet haben, die die Maximalangaben erreicht, können Sie keine weitere genehmigungsfrei auf dieses Grundstück bauen. Ein Beispiel: Im Saarland ist es möglich, in einer Länge von 9 m zu bauen. Verwenden Sie also 9 m für Ihren Carport oder Ihre Garage, dann haben Sie keinen Platz mehr für ein Gartenhaus und umgekehrt. Haben Sie jedoch für Ihr Gartenhaus etwa 4 m Länge geplant und für den Anbau des Carports noch einmal maximal 5 m, dann können Sie beide Gebäude genehmigungsfrei errichten. Die Länge betreffend befinden Sie sich dann in der genehmigungsfreien Zone. Zusätzlich müssen Sie jedoch auch Höhe und Tiefe einkalkulieren. In der Regel sollte die Höhe bei einer Nebenanlage, Garage oder Carport 3 m nicht übersteigen.

Baugenehmigung – was Sie für einen Bauantrag benötigen

Je nach Bundesland und Gemeinde unterscheiden sich die Anforderungen, was Sie für eine Genehmigung an Unterlagen bei sich führen sollten. Grundsätzlich jedoch sind folgende empfehlenswert:

  • Bauzeichnung: detailgenaue Konstruktion Ihres Bauvorhabens (Maße, Grenzabstand etc.)
  • Baubeschreibung: textliche Ausarbeitung Ihres Bauplans
  • Kostenaufstellung
  • Grundriss im Maßstab vom Bebauungsplan bzw. der Flurkarte, eine Kopie erhalten Sie beim Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde.

Je konkreter Ihre Unterlagen sind, umso schneller können Sie mit der Antwort Ihres Bauamtes rechnen und unnötige Nachfragen können vermieden werden.

3 Kommentare zu Gartenhaus mit Carport

  1. Sehr guter und Informativer Text über die Anschaffung eines Carports.
    Bis auf die Informationen für das Fundament, bleiben hier keine Fragen offen.

    Vielen Dank dafür

  2. Hallo,
    ich suche einen passenden Anbau an unsere Garage zur Nutzung als Gerätehaus. Später soll im gleichen Design noch ein Carport auf der anderen Seite des Grundstücks entstehen. Maße ca. 5,7m x 2,5 m ggf. auch mit schräger Seite. Können Sie mir auch hier in Bayern weiterhelfen? Mit welchem Kosten muss ich rechnen? (Baugenehmigung bereits vorhanden)
    Danke und Grüße
    Imke Haberl

  3. Guten Tag,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Eine gute alternative zum Carport stellt eine Garage dar, die man sich ebenfalls bauen lassen kann, falls man über genug Platz auf dem Grundstück besitzt.

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