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Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß nach § 23 StVO. Ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)!! Da drohen schwerste Verletzungen für Hund und Fahrzeug-Insassen.