99,41 €*
Lieferbar ab ca. 1-3 Werktage
Das Stromhalsband Canicom 200 First ist ein einfach zu bedienendes Einsteigergerät mit 200 m Reichweite. Es stehen 5 Impulsstufen und eine Ton-Taste zur Verfügung. Mit dem Canicom 200 First können Sie einen günstigen und einfachen Einstieg in die Canicom-Welt machen. Das Halsband ist bei allen Canicom-Modellen baugleich. Daher können Sie jederzeit auf eine größere Reichweite und mehr Funktionen "umsteigen"
Im Lieferumfang enthalten:
- Sender mit Antenne
- Empfänger mit Halsband
- Batterien für Sender und Empfänger
- Prüflampe
- Bedienungsanleitung
Technische Daten:
- Sender
- Breite 3,6 cm
- Höhe 9,0 cm
- Tiefe 1,5 cm
- Gewicht ca. 39 g
- Empfänger:
- Gewicht 140 g
- Länge 6,8 cm
- Breite 4,3 cm
- Höhe: 3,8 cm
- Halsband passend für Halsumfang bis max. 57 cm
- Reichweite: bis zu 200 m (geländeabhängig)*
- Garantie: 2 Jahre
- Nur für einen Hund geeignet!
Num`axes Canicom Stromhalsband / Funktrainer stammen von der Firma Num`axes aus Frankreich. Schon bei der Entwicklung wurden erfahrene Trainer - auch aus Deutschland - hinzugezogen. Herausgekommen ist eine Geräteserie, die nahe an der Ausbildungspraxis entwickelt und mit außergewöhnlichen Eigenschaften ausgestattet wurde.
Alle Canicom Geräte sind batteriebetrieben. Ist die Batterie leer, kann diese problemlos selbst gewechselt und sofort weitergearbeitet werden. Wird mir dem Gerät längere Zeit nicht gearbeitet, werden die Batterien einfach entnommen. Auch der Handsender kann (außer Canicom 200 First) ausgeschaltet und so eine Fehlauslösung vermieden werden. Über das große Display ist eine getroffene Einstellung schnell ablesbar. Alle Tasten haben einen deutlichen Druckpunkt.
Selbstverständlich ist eine Reparatur der Geräte im Deutschen Servicecenter auch nach Ablauf der Garantie möglich!
*Zum Thema Reichweite:
Die neuen Canicom Stromhalsbänder arbeiten auf europaweit harmonisierten, neuen Frequenzen. Aus diesem Grund sind die Reichweitenangaben des Herstellers sehr realistisch. Wir haben mit dem Canicom 200 (angegeben 200 m) sogar schon Reichweiten von 230 m erzielt!
Die Faustregel "Reichweite halbieren" gilt bei diesen Geräten nicht!
Sind Teleimpulsgeräte legal?
Vorab möchten wir festhalten, dass wir keine Juristen sind. Wir wollen und können Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wir haben versucht, hier die uns vorliegenden Informationen zusammenzutragen. Nach den uns bekannten Urteilen ist der Einsatz zur Zeit nicht erlaubt.
Tierschutzgesetz
Im Tierschutzgesetz §3 Absatz 11 steht
Es ist verboten...ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Nicht unerhebliche Schmerzen?
Leider konnten wir von keiner Stelle eine Definition "nicht unerheblicher Schmerzen" erhalten.
Urteil Bundesverwaltungsgericht
am 23. Februar 2006 urteilte der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 14.05 (Leitsatz):
Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
Erhebliche Leiden
Auch hier war es uns nicht möglich eine Definition (einen Grenzwert) für erhebliche Leiden oder Schmerzen herauszufinden.
Waffengesetz
Der Bundesrat hat am 20.12.07 Änderungen im Waffengesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch interessante Aussagen zu Teleimpulsgeräten getroffen: "In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig".
Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte bald wieder erlaubt sein könnte, jedoch handelt sich hierbei nur um einen Gesetzesvorschlag und nicht um ein Gesetz, wie es zur Zeit leider oft falsch behauptet wird.
Informationen zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten - an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
edinger Fachmarkt GmbH
Kiefernweg 1
97638 Mellrichstadt
![]() |
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" für Cadmium. "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers. |