Dogtra Stromhalsband / Ferntrainer 642C mit Vibration für 2 Hunde bei edingershops.de
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Dogtra Stromhalsband / Ferntrainer 642C mit Vibration für 2 Hunde

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Produktnummer: 341426
Produktinformationen "Dogtra Stromhalsband / Ferntrainer 642C mit Vibration für 2 Hunde"

Das Dogtra 642C ist das Nachfolgemodell des Dogtra 622 NCP und ist für kleine und große Hunde gleichermaßen geeignet. Für 2 Hunde

Merkmale des Handsenders:

  • 600 m Reichweite
  • Handsender ist akkubetrieben
  • gut ablesbares, beleuchtetes Display
  • gut fühlbare Tasten mit deutlichem Druckpunkt
  • 127 stufenlos verstellbare Impulsstufen für Dauerimpuls
  • 127 stufenlos verstellbare Impulsstufen für Einzelimpuls
  • Vibrationsfunktion
  • Handsender kann komplett ausgeschaltet werden, um Fehlauslösungen zu vermeiden
  • Sender liegt ideal in der Hand und ist wasserdicht

Merkmale des Empfängerhalsbandes:

  • unauffällig ins Halsband eingelassen für optimalen Sitz
  • Halsbandlänge ca. 67cm (kann gekürzt werden)
  • Empfänger ist wasserdicht und akkubetrieben

Lieferumfang:

  • Handsender mit Antenne
  • 2 Empfänger mit einem schwarzen und einem orangenen Halsband
  • Prüflampe
  • Kontakte
  • Ladegerät
  • Aufbewahrungs- und Transportkoffer
  • Bedienungsanleitung

Sender:

  • Gewicht: 108 g
  • Länge 9,5 cm
  • Breite 4,5 cm
  • Höhe 3,1cm

Empfänger:

  • Gewicht: 117 g
  • Länge 4,8 cm
  • Breite 3,8 cm
  • Höhe 2,4 cm
  • Reichweite: 600 m (geländeabhängig)

Weitere Merkmale:

Im Vergleich zu anderen Herstellern benötigen Sie bei allen Dogtra Modellen keine Batterien. Der Sender sowie das Halsband werden mit wiederaufladbaren Batterien betrieben. Diese können bei Bedarf auch von fachkundiger Stelle ausgewechselt werden.

Sind Teleimpulsgeräte legal?

Vorab möchten wir festhalten, dass wir keine Juristen sind. Wir wollen und können Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wir haben versucht, hier die uns vorliegenden Informationen zusammenzutragen. Nach den uns bekannten Urteilen ist der Einsatz zur Zeit nicht erlaubt.

Tierschutzgesetz

Im Tierschutzgesetz §3 Absatz 11 steht

Es ist verboten...ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Nicht unerhebliche Schmerzen?

Leider konnten wir von keiner Stelle eine Definition "nicht unerheblicher Schmerzen" erhalten.

Urteil Bundesverwaltungsgericht

am 23. Februar 2006 urteilte der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 14.05 (Leitsatz):

Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.

Erhebliche Leiden

Auch hier war es uns nicht möglich eine Definition (einen Grenzwert) für erhebliche Leiden oder Schmerzen herauszufinden.

Waffengesetz

Der Bundesrat hat am 20.12.07 Änderungen im Waffengesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch interessante Aussagen zu Teleimpulsgeräten getroffen: "In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig".

Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte bald wieder erlaubt sein könnte, jedoch handelt sich hierbei nur um einen Gesetzesvorschlag und nicht um ein Gesetz, wie es zur Zeit leider oft falsch behauptet wird.

Informationen zur Batterieverordnung

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten - an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

edinger Fachmarkt GmbH
Kiefernweg 1
97638 Mellrichstadt

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" für Cadmium. "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Downloads und Bedienungsanleitungen